Questions Clients Ask Before Starting

12. März 2025ADSp & Recht7 Min. Lesezeit
Lagerhalle mit Paletten und einem Mitarbeiter im Vordergrund

Bevor ein neuer Kunde einen Speditions- oder Lagervertrag unterschreibt, tauchen immer wieder dieselben Fragen auf. Wir haben die häufigsten zusammengestellt – und geben klare Antworten auf Basis der ADSp.

Wer haftet bei Transportschäden?

Die ADSp legen fest, dass der Spediteur für Schäden am Transportgut haftet – allerdings nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Für einen Standard-Transport beträgt die Haftungssumme 2,5 SZR pro Kilogramm Rohgewicht der beschädigten Sendung. Viele Kunden fragen, ob sie eine Zusatzversicherung brauchen. Die Antwort: Wenn der Warenwert über dieser Grenze liegt, ist eine Transportversicherung sinnvoll. Wir beraten Sie vor Vertragsabschluss, ob Ihre Güter ausreichend geschützt sind.

Was passiert bei höherer Gewalt?

Ein häufiges Thema: Streik, Hochwasser oder ein Unwetter legen die Lieferkette lahm. Die ADSp enthalten einen Haftungsausschluss für höhere Gewalt. Allerdings hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen klargestellt, dass der Spediteur nachweisen muss, dass das Ereignis tatsächlich unvermeidbar war. Ein pauschaler Verweis auf „höhere Gewalt“ reicht nicht. Wir dokumentieren jeden Schritt und informieren Kunden frühzeitig, wenn eine Lieferung gefährdet ist.

Wie lange darf die Lieferung dauern?

Die ADSp sehen keine festen Lieferfristen vor – sie müssen individuell vereinbart werden. Kunden fragen oft, ob es eine gesetzliche Höchstgrenze gibt. Die Antwort: Nein, aber ohne schriftliche Vereinbarung gilt eine „angemessene Frist“. Was angemessen ist, hängt von der Strecke, dem Verkehrsmittel und der Jahreszeit ab. Wir empfehlen, konkrete Liefertermine im Vertrag festzuhalten. So vermeiden Sie Missverständnisse und haben im Streitfall eine klare Grundlage.

Muss ich als Kunde eine Kaution hinterlegen?

Nein, die ADSp verlangen keine Kaution. Allerdings kann der Spediteur in bestimmten Fällen eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen – zum Beispiel bei besonders wertvollen Gütern oder bei Neukunden ohne Bonitätsnachweis. Das ist in Ziffer 23 der ADSp geregelt. Wir prüfen vor Vertragsabschluss, ob eine solche Regelung für Ihr Projekt sinnvoll ist, und besprechen die Optionen offen mit Ihnen.

Was kostet die Lagerung pro Monat?

Die ADSp enthalten keine Preisangaben – die Vergütung wird frei vereinbart. Kunden fragen häufig nach einer Pauschale. Wir rechnen nach Aufwand ab: Grundgebühr pro Palette oder Quadratmeter, zuzüglich Handling-Kosten für Ein- und Auslagerung. Ein detailliertes Angebot erhalten Sie vor Vertragsbeginn. So wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen, und können besser planen.

Ortrud Weiss

Ortrud Weiss

Rechtsberaterin für Speditions- und Lagerrecht

Seit über 15 Jahren begleite ich mittelständische Logistikunternehmen bei der vertraglichen Umsetzung der ADSp. Mein Fokus liegt auf Haftungsfragen, Lagerverträgen und der Gestaltung rechtssicherer AGB. Ich kenne die Praxis – von der Annahmepflicht bis zur Beweissicherung bei höherer Gewalt.

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