Bevor ein neuer Kunde einen Speditions- oder Lagervertrag unterschreibt, tauchen immer wieder dieselben Fragen auf. Wir haben die häufigsten zusammengestellt – und geben klare Antworten auf Basis der ADSp.
Die ADSp legen fest, dass der Spediteur für Schäden am Transportgut haftet – allerdings nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Für einen Standard-Transport beträgt die Haftungssumme 2,5 SZR pro Kilogramm Rohgewicht der beschädigten Sendung. Viele Kunden fragen, ob sie eine Zusatzversicherung brauchen. Die Antwort: Wenn der Warenwert über dieser Grenze liegt, ist eine Transportversicherung sinnvoll. Wir beraten Sie vor Vertragsabschluss, ob Ihre Güter ausreichend geschützt sind.
Ein häufiges Thema: Streik, Hochwasser oder ein Unwetter legen die Lieferkette lahm. Die ADSp enthalten einen Haftungsausschluss für höhere Gewalt. Allerdings hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen klargestellt, dass der Spediteur nachweisen muss, dass das Ereignis tatsächlich unvermeidbar war. Ein pauschaler Verweis auf „höhere Gewalt“ reicht nicht. Wir dokumentieren jeden Schritt und informieren Kunden frühzeitig, wenn eine Lieferung gefährdet ist.
Die ADSp sehen keine festen Lieferfristen vor – sie müssen individuell vereinbart werden. Kunden fragen oft, ob es eine gesetzliche Höchstgrenze gibt. Die Antwort: Nein, aber ohne schriftliche Vereinbarung gilt eine „angemessene Frist“. Was angemessen ist, hängt von der Strecke, dem Verkehrsmittel und der Jahreszeit ab. Wir empfehlen, konkrete Liefertermine im Vertrag festzuhalten. So vermeiden Sie Missverständnisse und haben im Streitfall eine klare Grundlage.
Nein, die ADSp verlangen keine Kaution. Allerdings kann der Spediteur in bestimmten Fällen eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen – zum Beispiel bei besonders wertvollen Gütern oder bei Neukunden ohne Bonitätsnachweis. Das ist in Ziffer 23 der ADSp geregelt. Wir prüfen vor Vertragsabschluss, ob eine solche Regelung für Ihr Projekt sinnvoll ist, und besprechen die Optionen offen mit Ihnen.
Die ADSp enthalten keine Preisangaben – die Vergütung wird frei vereinbart. Kunden fragen häufig nach einer Pauschale. Wir rechnen nach Aufwand ab: Grundgebühr pro Palette oder Quadratmeter, zuzüglich Handling-Kosten für Ein- und Auslagerung. Ein detailliertes Angebot erhalten Sie vor Vertragsbeginn. So wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen, und können besser planen.