Nutzungsbedingungen und Haftungsrahmen

Rechtliche Grundlagen für die Zusammenarbeit mit der n.w.s. GmbH – basierend auf den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp).

Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der n.w.s. GmbH (nachfolgend „n.w.s.“) und ihren Auftraggebern. Gegenstand der Leistungen ist die gewerbliche Beförderung von Gütern im nationalen und internationalen Frachtverkehr sowie die Einlagerung und Kommissionierung von Waren in unseren Logistikzentren.

Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der jeweils gültigen Fassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Seiten ausdrücklich bestätigt werden.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Transportes oder der Lagerung erforderlichen Angaben vollständig und rechtzeitig zu übermitteln. Dazu gehören insbesondere:

  • Art, Menge und Beschaffenheit des Gutes
  • Gefahrgutklassifizierung und Sicherheitsdatenblätter
  • Abhol- und Lieferadressen mit korrekten Kontaktdaten
  • Besondere Anforderungen an Temperatur, Feuchtigkeit oder Stapelung

Unterlässt der Auftraggeber eine erforderliche Angabe oder erteilt er unrichtige Informationen, haftet er für alle daraus entstehenden Mehrkosten und Schäden. n.w.s. ist in solchen Fällen berechtigt, die Leistung auszusetzen oder abzulehnen.

Haftung und Haftungsbegrenzung

Die Haftung von n.w.s. richtet sich nach den Bestimmungen der ADSp. Für Güterschäden haftet n.w.s. je nach Schadensfall bis zu den in den ADSp festgelegten Höchstgrenzen. Diese betragen derzeit:

  • Für Verlust oder Beschädigung von Gütern: bis zu 2 SZR je Kilogramm Rohgewicht der Sendung
  • Für Verzugsschäden: bis zum Dreifachen der Fracht, maximal jedoch 10.000 EUR pro Schadensfall
  • Für sonstige Vermögensschäden: bis zu 1 Mio. EUR je Schadensereignis, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt

Ausschluss der Haftung

Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die auf höherer Gewalt, Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen oder behördlichen Anordnungen beruhen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die durch mangelhafte Verpackung, unzureichende Kennzeichnung oder die natürliche Beschaffenheit des Gutes (z. B. Verderb, Schwund) verursacht werden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von n.w.s. oder ihren leitenden Angestellten. In diesen Fällen haftet n.w.s. nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Lagerung und Einlagerungsbedingungen

Für die Lagerung von Gütern gelten die speziellen Regelungen der ADSp zum Lagervertrag. n.w.s. übernimmt die Obhut für eingelagerte Waren ab dem Zeitpunkt der Übernahme bis zur Auslieferung. Die Haftung für Schwund und Verderb ist auf die in den ADSp festgelegten Grenzen beschränkt.

  • Die Kündigungsfrist für Lagerverträge beträgt 14 Tage zum Monatsende, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  • n.w.s. ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ein Zurückbehaltungsrecht an den eingelagerten Gütern auszuüben.
  • Der Auftraggeber trägt die Kosten für die Rücknahme nicht abgeholter Ware nach Ablauf der vereinbarten Lagerdauer.

Zahlungsbedingungen und Verzug

Rechnungen von n.w.s. sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist n.w.s. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 EUR erhoben.

n.w.s. behält sich vor, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen auszusetzen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers wegen nicht anerkannter Gegenforderungen besteht nur, wenn diese rechtskräftig festgestellt wurden.

Änderungen der Bedingungen und Kündigung

n.w.s. behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von n.w.s. in 94469 Deggendorf.

Kontakt für rechtliche Anfragen

Für Fragen zu diesen Bedingungen oder zu Ihrer individuellen Vertragssituation wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsabteilung:

  • n.w.s. GmbH – Rechtsabteilung
  • Jakobgasse 50, 94469 Deggendorf
  • Telefon: (08530) 3604812
  • E-Mail: info@n-ws.com

Wir empfehlen, bei komplexen Sachverhalten rechtlichen Rat einzuholen. Die vorstehenden Bedingungen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

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